AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der KKS GmbH
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von
KKS GmbH
Ackerstraße 32
06869 Coswig
Tel.: +49 34903 47801
E-Mail: info@kks.gmbh
Web: https://kino-kaesesauce.de
Geschäftsführer: Mathias Lange
Umsatzsteuernummer: DE 369 292 784
(nachfolgend „KKS GmbH“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen KKS GmbH und
dem Kunden, welcher Leistungen jedweder Art von KKS GmbH in Anspruch nimmt.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen sind Gegenstand aller
Verträge von KKS GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend
„Kunde“ genannt).
(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von KKS GmbH erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Kunden, sofern es sich um Rechtsgeschäfte gleicher
oder verwandter Art handelt.
(3) Etwaigen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen mit
Zustimmung des Kunden jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist zu ändern,
sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von KKS GmbH für den
Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen
gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach
Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. KKS GmbH verpflichtet sich, den
Kunden mit der Änderungsmitteilung über die Widerspruchsfrist zu informieren
sowie auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen sind Lieferungen
und sonstige Leistungen, wie auch Software und Software-Applikationen von KKS
GmbH. Hierzu zählen Lizenzierung, Support, Training, Consulting sowie
Customizing (nachfolgend zusammenfassend „Leistung“ genannt). Darüber hinaus
können weitere Lieferungen und Leistungen von KKS GmbH Gegenstand dieser
Geschäftsbedingungen sein.
(2) Alle Leistungen werden von KKS GmbH auf Basis der jeweils gültigen
Preisliste schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail angeboten. Voraussetzung für
die Erstellung eines Angebots ist eine konkrete, schriftliche
Anforderungsbeschreibung durch den Kunden oder das Ausfüllen von durch KKS GmbH
zur Verfügung gestellten Formularen und deren Rückgabe an KKS GmbH. Dem Angebot
von KKS GmbH und der konkreten, schriftlichen Anforderungsbeschreibung des
Kunden beziehungsweise des Formulars ist die Nutzung des
Online-Bestellformulars von KKS GmbH gleichgesetzt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote von KKS GmbH sind freibleibend und
unverbindlich, es sei denn, dass KKS GmbH diese ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet hat. Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(2) Ein Vertrag kommt mit Annahme eines Angebotes von KKS GmbH durch den Kunden
per Fax, Brief oder E-Mail zustande. Im Falle der Nutzung des
Online-Bestellformulars kommt ein Vertrag mit der von KKS GmbH an den Kunden
per Fax, Brief oder E-Mail rückgesendeten Auftragsbestätigung zustande.
§ 4 Erbringung der Leistung(en)
(1) Lizenzierung
(1.1) KKS GmbH hält die Software über seine Server für den Kunden zum Abruf
bereit. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses
Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software von KKS GmbH mittels
Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines betriebssystemunabhängigen, TOP
3 gelisteten Browsers die mit der Software verbundenen Funktionalitäten gemäß
dem geschlossenen Vertrag zu nutzen. Darüberhinausgehende Rechte erhält der
Kunde nicht.
(1.2) KKS GmbH stellt dem Kunden ein Benutzerkonto für die Nutzung seiner
Dienste zur Verfügung. Mit Hilfe eines passwortgeschützten Zugangs erhält der
Kunde Zugriff auf das von ihm bestellte Leistungspaket.
(1.3) Der Anspruch des Kunden auf Nutzung der von KKS GmbH im Rahmen der
Lizenzgewährung zur Verfügung gestellten Funktionen besteht nur im Rahmen des
aktuellen Standes der Technik. KKS GmbH gewährleistet eine Verfügbarkeit des
Services von 98,5 % im Jahresmittel unter Ausschluss der Zeiten, in denen die
Nutzung aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von KKS GmbH liegen, wie zum
Beispiel höhere Gewalt, Verschulden Dritter, für den Kunden unmöglich ist. Eine
durchgängige Verfügbarkeit sämtlicher Funktionalitäten wird von KKS GmbH nicht
geschuldet. Auch schuldet KKS GmbH nicht das Erreichen einer bestimmten
Übertragungskapazität beziehungsweise einer bestimmten
Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu beziehungsweise
von Rechnern.
(1.4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe des
Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen
oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht
gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder
zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu
verleihen.
(1.5) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Software durch nicht vom
Kunden an KKS GmbH benannte Nutzer oder Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der
Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des
Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Vertragsdauer von 24
Monaten Mindestvertragsdauer für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der
Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem
Kunden vorbehalten. KKS GmbH ist berechtigt, einen weitergehenden Schaden
geltend zu machen. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der
Kunde KKS GmbH auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung
der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und
Anschrift mitzuteilen.
(1.6) Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software ohne Verschulden von KKS
GmbH durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist KKS GmbH berechtigt, die
hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. KKS GmbH wird den Kunden
hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise Zugriff auf seine
Daten ermöglichen.
(2) Support
(2.1) Der Kunde stellt seine Supportanfragen per Telefon, Telefax oder E-Mail
beziehungsweise über das Internet an die von KKS GmbH genannte(n) Adresse(n). KKS
GmbH wird die Supportanfragen bearbeiten und dem Kunden die von KKS GmbH
vermutete Lösung mitteilen.
(2.2) KKS GmbH steht montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr für
telefonische Anfragen des Kunden zum Vertragsgegenstand zur Verfügung mit
Ausnahme von Tagen, die am Sitz der Gesellschaft (zurzeit: Dessau) Feiertage
sind. KKS GmbH ist nicht verpflichtet, Anfragen des Kunden zu beantworten, die
Leistungen betreffen, welche nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören.
(2.3) Der Anspruch des Kunden auf Support durch KKS GmbH bedingt, dass sich der
Kunde gegenüber KKS GmbH legitimiert. Hierzu hat der Kunde im Rahmen der
Anfrage seine Kundennummer anzugeben.
(2.4) Der Anspruch des Kunden auf Support erlischt, wenn der Kunde gegenüber KKS
GmbH mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Kunde stellt KKS
GmbH von jeglicher Haftung für Schäden frei, die aufgrund der Einstellung des
Supports aus diesem Grunde entstehen können.
(2.5) Support ist eine Dienstleistung. Ein Erfolg des Supports ist durch KKS
GmbH nicht geschuldet.
(3) Training
(3.1) KKS GmbH führt selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte Schulungen
für Mitarbeiter des Kunden in einem Trainingscenter von KKS GmbH, an einem
durch KKS GmbH vorgegebenen anderen Ort oder – aufgrund gesonderter
Vereinbarung – im Hause des Kunden durch.
(3.2) Kann bei Schulungen im Hause des Kunden die Leistung aus Gründen, die KKS
GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so ist die vereinbarte
Leistung dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die
betreffenden Mitarbeiter von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnten.
(3.3) Der konkrete Leistungsumfang und der Inhalt der Schulung richten sich
nach dem vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH, der bei KKS GmbH
angefragt werden kann. Der Kunde trägt ausschließlich die Verantwortung für die
Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs.
(3.4) Abweichungen vom vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH sind im
Rahmen der Beauftragung von Individualschulungen möglich, bedürfen jedoch zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung zwischen KKS GmbH und dem
Kunden.
(3.5) Die Durchführung der Schulung durch einen bestimmten Trainer ist nicht
geschuldet. Vielmehr entscheidet KKS GmbH über den zum Einsatz kommenden
Trainer.
(3.6) Ausschließlich KKS GmbH ist den zum Einsatz kommenden Trainern gegenüber
weisungsbefugt.
(3.7) Schulungen sind Dienstleistungen. Ein Schulungserfolg ist durch KKS GmbH
nicht geschuldet.
(3.8) Von KKS GmbH verursachte Änderungen hinsichtlich Ort und Zeitpunkt der
Schulung berechtigen den Kunden, kostenfrei von dem geschlossenen
Schulungsvertrag zurückzutreten.
(4) Consulting
Wird KKS GmbH beratend tätig, wird lediglich die Dienstleistung, nicht aber ein
Beratungserfolg geschuldet.
(5) Customizing
Im Rahmen erteilter „Customizing-Aufträge“ (nachfolgend:
„Anpassungsentwicklungen“), wie zum Beispiel die Erstellung einer Website,
werden individuelle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und KKS GmbH getroffen,
für die dann wiederum diese Geschäftsbedingungen ergänzend gelten.
(6) Foto Service
(6.1) KKS GmbH fertigt durch eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister
Fotografien von Fahrzeugen des Kunden auf dessen Gelände an.
(6.2) Kann der Foto Service im Hause des Kunden aus Gründen, die KKS GmbH nicht
zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so ist die vereinbarte Leistung
dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der externe
Dienstleister von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnte.
(6.3) Der konkrete Leistungsumfang und der Inhalt des Foto-Service richtet sich
nach dem vordefinierten Leistungskatalog von KKS GmbH, der bei KKS GmbH
angefragt werden kann. Der Kunde trägt ausschließlich die Verantwortung für die
Beauftragung des korrekten Leistungsumfangs.
(6.4) Die erstellten Fotografien dienen ausschließlich der Verwendung innerhalb
der Software. KKS GmbH stellt die Fotografien in die Software ein. Der Kunde
kann die Fotografien im Rahmen der Möglichkeiten der Software weiterverwenden.
(7) Zustandsberichte
(7.1) KKS GmbH beauftragt externe Dienstleister auf eigene Rechnung mit der
Erstellung von Zustandsberichten.
(7.2) Können in Auftrag gegebene Zustandsberichte aus Gründen, die KKS GmbH
nicht zu vertreten hat, nicht erstellt werden, so ist die vereinbarte Leistung
dennoch zu vergüten, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der externe
Dienstleister von KKS GmbH anderweitig eingesetzt werden konnte.
(7.3) KKS GmbH stellt dem Kunden die Zustandsberichte digital zur
Weiterbearbeitung zur Verfügung.
(7.4) Auf Wunsch kann der Kunde die Software zur Erstellung von
Zustandsberichten im Rahmen eines Lizenzvertrages nutzen. Die Erstellung der
Zustandsberichte erfolgt dann in eigener Verantwortung und ohne Gewährleistung
durch KKS GmbH.
(8) Bereitstellung von Daten
(8.1) Sofern der Kunde auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit KKS GmbH
berechtigt ist, Daten aus dem System von KKS GmbH in Ihre Börse(n)
einzustellen, gilt Folgendes:
(8.2) Der Kunde ist berechtigt, selbstständig die innerhalb der Software zur
Verfügung stehenden Börsenschnittstellen hinsichtlich der Zielbörse für den
Datenexport auszuwählen, zu aktivieren, zu deaktivieren und die Anzahl der
Datenübertragungen zu bestimmen. Ein Recht des Börsenbetreibers auf Erhalt
bestimmter Datenbestände aus der Software besteht nicht.
(8.3) Die Daten werden jeweils nur so übertragen, wie die Schnittstelle zur
Börse es zulässt.
(8.4) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit
der übermittelten Daten.
(8.5) Den Betreibern von Börsen ist es ohne das vorherige schriftliche
Einverständnis von KKS GmbH untersagt, die Daten, die von der Software über
eine Schnittstelle übertragen wurden, an Dritte weiterzuleiten. Dies gilt
insbesondere für die Weiterleitung an weitere Börsen.
(9) Domains (Internetadresse), Hosting und E-Mail
(9.1) Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist
nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von
Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung
der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise
bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Es gelten somit bei entsprechenden
Leistungen von KKS GmbH ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit
.de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den
DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.
(9.2) KKS GmbH wird bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains im
Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur
Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. KKS GmbH hat auf die
Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für
den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte
Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Vielmehr
garantiert der Kunde KKS GmbH, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte
Dritter verletzt.
(9.3) KKS GmbH gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server im Rahmen des
aktuellen Standes der Technik und im Umfang von 98,5 % im Jahresmittel unter
Ausschluss der Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen, die nicht im
Einflussbereich von KKS GmbH liegen, wie zum Beispiel höhere Gewalt,
Verschulden Dritter, für den Kunden unmöglich ist. Eine durchgängige
Verfügbarkeit wird von KKS GmbH nicht geschuldet. Auch schuldet KKS GmbH nicht
das Erreichen einer bestimmten Übertragungskapazität beziehungsweise einer
bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu
beziehungsweise von Rechnern.
(9.4) Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse
für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.
(9.5) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Website
des Kunden in der Internetpräsenz, es sei denn, KKS GmbH kann Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. KKS GmbH bedient sich bei der
Erstellung von Websites im Kundenauftrag der jeweils aktuellen, gängigen
Browserversionen.
(9.6) KKS GmbH übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung von gesetzlichen
Kennzeichnungspflichten. Je nach Ausgestaltung einer Internetpräsenz bestehen
spezifische Kennzeichnungspflichten, wie zum Beispiel aufgrund des
Telemediengesetzes und der DSGVO.
(9.7) Zur Sicherstellung der E-Mail-Services bedient sich KKS GmbH externer
Dienstleister.
§ 5 Rechte und Pflichten von KKS GmbH
(1) Die von KKS GmbH genannten Termine und Fristen sowie der
Ort der Leistungserbringung sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Alle Leistungszusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und
rechtzeitiger Selbstbelieferung und Selbstleistung. Teillieferungen und
-leistungen an KKS GmbH sind nicht zulässig.
(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände, die im
Verantwortungsbereich des Kunden liegen, sowie Verzögerungen durch, dem Kunden
zuzurechnende Dritte, berechtigen KKS GmbH, das Erbringen der betroffenen
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. KKS GmbH wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt anzeigen.
(4) Im Übrigen kommt KKS GmbH erst dann in Verzug, wenn der Kunde KKS GmbH nach
Fälligkeit der Leistung schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat
gesetzt hat.
(5) Für urheberrechtlich geschützte Werke von KKS GmbH, wie zum Beispiel die KKS
GmbH-Bildschirmmaske oder Anpassungsentwicklungen, erwirbt der Kunde mit
vollständiger Zahlung der KKS GmbH zustehenden Vergütung das einfache, nicht
ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich im Vertragsgebiet
nicht beschränkte Recht, die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse und,
soweit der Auftrag die Erstellung von Programmcodes zum Gegenstand hat, diese
im Objektcode für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Der
Quellcode ist nicht Gegenstand dieser Rechtsübertragung.
(6) Für Open Source Programme gilt § 5 Absatz 5 nicht. Im Falle der Verwendung
von Open Source Programmen im Rahmen der Leistungserbringung durch KKS GmbH
finden ausschließlich die zu den Open Source Programmen zugehörigen
Lizenzbedingungen Anwendung.
§ 6 Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen
Mitwirkungslieferungen/-leistungen zu erbringen, damit KKS GmbH die vertraglich
geschuldete Leistung erbringen kann. Insbesondere wird er alle für die
Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen und Zugänge
zur Verfügung stellen. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht
ordnungsgemäß, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten
Ausführungsfristen entsprechend. Darüber hinaus kann KKS GmbH die volle
Vergütung auch ohne Fertigstellung zu dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die
Leistung gegenüber dem Kunden hätte erbracht werden können, wenn dieser seiner
Mitwirkungspflicht nachgekommen wäre.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung von KKS GmbH nach Bekanntgabe der
Fertigstellung und deren Bereitstellung unverzüglich auf offensichtliche Mängel
und Fehler zu überprüfen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die
Frist, innerhalb der offensichtliche Mängel gerügt werden können, 1 Woche ab
dem Zeitpunkt der Information des Kunden über die Fertigstellung und
Bereitstellung der Leistung durch KKS GmbH. Festgestellte Mängel sind KKS GmbH
in detaillierter Weise schriftlich mitzuteilen.
(3) Für wirtschaftlich selbstständig nutzbare Teile kann KKS GmbH vom Kunden
eine Übergabebestätigung verlangen. In diesem Fall gilt mit der letzten
Teilabnahme die gesamte Leistung als genehmigt.
(4) Erklärt der Kunde die Mangelfreiheit der Leistung nicht innerhalb der Frist
des § 6 Absatzes 2 oder teilt er KKS GmbH den Grund für eine notwendige
Verlängerung der Frist gemäß § 6 Absatz 2 nicht vor deren Ablauf schriftlich
mit, gilt die nach dem Auftrag zu erbringende Leistung als genehmigt, sobald
diese Frist abgelaufen ist.
(5) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung durch den Kunden innerhalb der
Frist des § 6 Absatzes 2 nicht festzustellen waren, sind KKS GmbH unverzüglich
nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(6) Führt KKS GmbH auf Aufforderung des Kunden Mängelbeseitigungsarbeiten durch
und stellt sich dabei heraus, dass kein Mangel vorliegt oder ein Mangel gegeben
ist, der außerhalb des Verantwortungsbereiches von KKS GmbH liegt, ist der
Kunde verpflichtet, KKS GmbH für die von ihr zum Zwecke der Mängelbeseitigung
durchgeführten Arbeiten die ortsübliche Vergütung zu zahlen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, das ihm von KKS GmbH zugewiesene Passwort
streng geheim zu halten und KKS GmbH unverzüglich zu informieren, sobald er
Kenntnis davon erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Schäden, die KKS GmbH aufgrund einer durch den Kunden verschuldeten
missbräuchlichen Verwendung seines Passworts entstehen, berechtigen KKS GmbH
zum Schadenersatzanspruch.
(8) Der Kunde versichert, dass mit der Software von KKS GmbH veröffentlichte
Inhalte weder gegen geltendes Recht noch gegen die vertraglichen Vereinbarungen
verstoßen. Es ist dem Kunden untersagt, Dienstleistungen und Produkte von KKS
GmbH zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen.
(9) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte, die er mit Hilfe der Leistung von KKS
GmbH publiziert, ausschließlich verantwortlich und stellt KKS GmbH insoweit von
Ansprüchen Dritter frei.
(10) Eine während der Laufzeit des Vertrags eintretende Änderung der
Kundendaten oder -verhältnisse hat der Kunde KKS GmbH unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Hierunter gehört auch der Verlust der Domain.
(11) Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß § 6 Absätze 7 bis 10
berechtigen KKS GmbH zur Sperrung des Zugangs und zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages.
(12) Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten digitalen und physikalischen
Unterlagen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Kunden. Alle
Rechte, insbesondere die des Nachdrucks, der Verbreitung und die der
Vervielfältigung der Unterlagen und von Teilen daraus, bleiben vorbehalten.
Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der
Weiterverwendung innerhalb der Organisation des Kunden, ohne schriftliche
Genehmigung von KKS GmbH reproduziert, insbesondere unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu
öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.
§ 7 Gefahrenübergang
Gefahrenübergang für alle Leistungen von KKS GmbH ist der Zeitpunkt der Information an den Kunden über die Fertigstellung und die Bereitstellung der Leistungen. Der Kunde hat den Gefahrenübergang schriftlich mit Hilfe des von KKS GmbH bereitgestellten Abnahmeformulars zu bestätigen. Im Falle von PoS-Material ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Aufgabe der Sendung beim Boten.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle in Angeboten genannten Preise sind Nettopreise, die
um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zu vermehren sind.
(2) Vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen von KKS GmbH, die über die in
Angeboten enthaltenen Leistungen hinausgehen, werden dem Kunden separat in
Rechnung gestellt. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die
Vergütung nach Aufwand auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden auf 0,25
Stunden genau. Begonnene 0,25 Arbeitsstunden werden auf volle 0,25
Arbeitsstunden aufgerundet. Falls ein Stundensatz von KKS GmbH nicht angegeben
wurde, werden Stundensätze individuell nach Aufgabenstellung mit dem Kunden vor
Leistungserbringung schriftlich vereinbart.
(3) Für Leistungen, die KKS GmbH nicht an ihrem Geschäftssitz (zurzeit: Dessau)
erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls
Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Alle Fahrten mit Personenkraftwagen
werden mit 0,50 Euro pro gefahrenem Kilometer, Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln und Hotelkosten werden nach Aufwand und
Verpflegungsaufwendungen werden nach den jeweils gültigen steuerlichen
Höchstsätzen berechnet.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, die üblichen oder listenmäßigen Preise für die
vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen
Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. KKS GmbH wird dem Kunden diese
Preiserhöhungen schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen
gelten nicht für Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 4 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des
Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so
werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet.
Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 4 Monaten nach erstmaliger Erbringung
der Leistung ist ausgeschlossen.
(5) Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der
Rechnung nichts Anderes vermerkt ist.
(6) Die vertraglich für den jeweiligen Zeitraum vereinbarte Vergütung ist,
sofern eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall nicht getroffen wird, im
Voraus zur Zahlung fällig.
(7) KKS GmbH behält sich vor, für Leistungen gemäß § 4 Abs. (3), (4) und (5)
Vorkasse oder eine Anzahlung in Höhe von 50 %, während der Umsetzung weitere 30
% und nach Fertigstellung die übrigen 20 % der veranschlagten Rechnungssumme zu
verlangen. Dies befreit den Kunden nicht von seiner Nachzahlungspflicht im
Falle der nach Vertragsende festgestellten Unterzahlung durch den Kunden an KKS
GmbH.
(8) Alle Forderungen von KKS GmbH gegenüber dem Kunden werden im
Lastschriftverfahren beglichen, wenn im Einzelfall nichts Anderes schriftlich
vereinbart wurde. Zur Durchführung des Lastschriftverfahrens hat der Kunde
seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren zu erteilen und KKS
GmbH widerruflich zu ermächtigen, fällige Rechnungsbeträge von seinem Konto
einzuziehen.
(9) Wird die Lastschriftermächtigung vom Kunden widerrufen oder ist aus
sonstigen – durch den Kunden zu vertretenden – Gründen eine Durchführung der
Lastschrift unmöglich, berechnet KKS GmbH aufgrund des erhöhten
Bearbeitungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro pro
misslungenem Einzugsversuch. Dies gilt auch für den Fall einer Rücklastschrift.
(10) Wurde einzelvertraglich und schriftlich die Zahlung auf Rechnung
vereinbart, ist KKS GmbH berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges des
Kunden für die erste Mahnung: 5,00€, zweite Mahnung 10,00€ und dritte/letzte
Mahnung 15,00€ nach Verzugseintritt zu berechnen.
(11) Gerät der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist KKS
GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu verlangen. Ferner ist KKS GmbH berechtigt, die
Leistung für den Kunden zu sperren, ohne dass der Entgeltanspruch von KKS GmbH
hierdurch berührt wird.
(12) Im Falle der periodisch vereinbarten Zahlungsweise durch den Kunden wird
die Restforderung von KKS GmbH über die Gesamtvertragslaufzeit gegenüber dem
Kunden sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit mehr
als einer Rate in Verzug gerät.
(13) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch KKS GmbH schriftlich anerkannt wurden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur endgültigen Bezahlung sämtlicher auf der
Grundlage der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen
bleibt die Ware Eigentum von KKS GmbH (Vorbehaltsware). Bei mehreren
Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung
für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt
sind.
(2) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, wie zum Beispiel
Zahlungsverzug, hat KKS GmbH nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist
das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nimmt KKS GmbH die Vorbehaltsware
zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. KKS GmbH ist berechtigt,
die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen
Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den vom Kunden
geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird
der Kunde auf das Eigentum von KKS GmbH hinweisen und KKS GmbH unverzüglich
benachrichtigen.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an KKS GmbH ab. KKS GmbH
ermächtigt den Kunden widerruflich, die an KKS GmbH abgetretenen Forderungen
für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung
erlischt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren
eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(5) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für KKS GmbH als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für KKS GmbH. Werden die
Liefergegenstände mit anderen KKS GmbH nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwirbt KKS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit
anderen, KKS GmbH nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder untrennbar
vermischt, so erwirbt KKS GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verbundenen oder vermischten
Gegenständen. Ist bei der Verbindung oder Vermischung die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde KKS GmbH anteilig
das Miteigentum an der neuen Sache überträgt. Der Kunde verwahrt das so
entstandene Miteigentum für KKS GmbH.
(6) KKS GmbH ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; dabei obliegt KKS GmbH die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten.
(7) Fotografische und grafische Lieferungen/Leistungen bleiben stets Eigentum
von KKS GmbH. Der Kunde erwirbt lediglich die einfache Berechtigung, die
erstellte(n) Lieferung(en)/Leistung(en) im Rahmen der Bestimmungen laut Auftrag
für sich zu nutzen. Sonderabsprachen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 10 Gewährleistung und Garantien
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden KKS
GmbH gegenüber die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der folgenden Regelungen
zu: KKS GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass Leistungen entsprechend der bei
Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im
Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Mängel und Fehler, die
nach der Übergabe aufgrund von Änderungen oder Upgrades Dritter, wie zum
Beispiel von E-Commerce-Plattformen, Software-Tools, Marktplätzen, auftreten
und damit außerhalb des Einflussbereichs von KKS GmbH liegen, begründen keine
Gewährleistungsverpflichtung zu Lasten von KKS GmbH.
(2) Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er seinen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
(3) Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge hat der Kunde während des
Gewährleistungszeitraums einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dabei steht KKS GmbH
hinsichtlich der Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung
einer mangelfreien Sache – das Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl
oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der
Kunde zur Minderung, zur Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(4) Wird der Kunde von seinem Abnehmer oder einem Verbraucher wegen eines
Mangels der gelieferten Ware, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder
von einem Verbraucher als Endabnehmer reklamiert wurde, in Anspruch genommen,
bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegenüber KKS GmbH nach
§§ 478, 479 BGB unberührt.
(5) Schadensersatzansprüche zu den in § 11 geregelten Bedingungen wegen eines
Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder KKS GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des
Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den in
§ 11 geregelten Bedingungen bleibt davon unberührt.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang.
Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Absatz 1 Nummer 2 (Bauwerke und
Sachen für Bauwerke), 478, 479 (Lieferantenregress) und 634 a Absatz 1 Nummer 2
BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch KKS GmbH und bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels.
(7) Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung der Leistung von KKS GmbH besteht nur
im Rahmen des aktuellen Standes der Technik. KKS GmbH haftet nicht für die
Eignung der Leistung für einen bestimmten Verwendungszweck, wenn dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde. KKS GmbH garantiert nicht, dass die Leistung den
Anforderungen des Kunden genügt oder seinen Vorstellungen entspricht und
jederzeit ohne Unterbrechungen verfügbar ist.
(8) Angaben in Prospekten und sonstigen Unterlagen dienen nur der Beschreibung
und stellen keine Garantien dar. Garantien bedürfen einer ausdrücklichen und
schriftlichen Bestätigung von KKS GmbH.
(9) Ansprüche gegen KKS GmbH wegen Mängeln stehen nur dem Kunden zu und sind
nicht abtretbar.
§ 11 Haftung
(1) KKS GmbH haftet für entstehende Schäden lediglich,
soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf
einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von KKS GmbH, ihrer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche
Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von KKS GmbH auf
den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche
Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren
Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
(2) Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) KKS GmbH prüft nicht, ob die ihr übermittelten Inhalte, insbesondere Bilder
und Texte des Kunden Rechte Dritter verletzten. Der Kunde ist für die
Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm übermittelten Inhalte
allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher,
wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
(4) Der Kunde stellt KKS GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen
Dritter frei, soweit deren Grundlagen vom Kunden zu vertreten sind. Sofern KKS
GmbH von Dritten in Anspruch genommen wird, hat der Kunde auch die Kosten einer
notwendigen Rechtsverteidigung, einschließlich sämtlicher Gerichts- und
Anwaltskosten, zu tragen.
§ 12 Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Vertragsbeginn ist in der Regel das Datum des Eingangs
der Annahme eines Angebotes von KKS GmbH durch den Kunden per Fax, Brief oder
E-Mail gemäß § 3 Absatz 2. Im Falle von Anpassungsentwicklungen (siehe § 4
Absatz 5) gilt der Tag der durchgeführten beziehungsweise fälligen Abnahme
bezüglich der Anpassungsentwicklung als Vertragsbeginn. Dieser Tag gilt auch
für etwaige weitere Aufträge als Zeitpunkt des Vertragsbeginns, wenn deren
Gegenstand nur in Verbindung mit der Anpassungsentwicklung nutzbar ist.
(2) Eine ordentliche Kündigung des Vertrags vor Vertragsbeginn ist
ausgeschlossen.
(3) Ein mit dem Kunden vereinbartes Dauerschuldverhältnis betreffend Leistungen
von KKS GmbH endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit, sofern es
von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zu dem jeweiligen
Laufzeitende gekündigt wird. Erfolgt eine Kündigung nicht spätestens ein Monat
vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Geltungsdauer, verlängert sich der
Vertrag um jeweils den gleichen, ursprünglich im Vertrag vereinbarten Zeitraum.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt. Als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung
durch KKS GmbH gelten schwerwiegende Vertragsverstöße des Kunden sowie die
Fortsetzung von sonstigen Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen durch den
Kunden trotz Abmahnung durch KKS GmbH sowie die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder die Ablehnung der
Eröffnung mangels Masse. KKS GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung auch
berechtigt, wenn es zu grundlegenden Änderungen der rechtlichen oder
technischen Standards im Internet kommt, die es KKS GmbH unzumutbar machen,
ihre Leistung ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
(5) Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der
vereinbarten Vergütung beziehungsweise eines nicht unerheblichen Teils der
Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt,
mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines Betrages, der die
Vergütung für 2 Monate erreicht, in Verzug, so ist KKS GmbH berechtigt, den
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe
fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum
Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Vergütung zu verlangen. Der
Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn KKS GmbH einen höheren
oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
(6) Während des Zahlungsverzugs des Kunden ist KKS GmbH berechtigt, das
Nutzerkonto des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der
vereinbarten Vergütung auch während der rechtmäßigen Sperrung durch KKS GmbH
verpflichtet. KKS GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Kunden wegen der
Sperrung des Nutzerkontos entstehen.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm anlässlich der
Vertragsdurchführung von KKS GmbH bekanntwerdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen zeitlich
unbegrenzt geheim zu halten. Das gilt insbesondere für technologische
Informationen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind.
(2) KKS GmbH hat das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen
sowie in Pressemitteilungen, in Fallstudien, der eigenen Website und in
Werbematerial, die Marken- und Warenzeichen, den Namen, das Logo oder Slogans
des Kunden zu verwenden sowie auf die von KKS GmbH erstellten Leistung als
Referenzprojekt hinzuweisen und den Namen des Kunden in seine Referenzliste
aufnehmen. KKS GmbH darf auf den Websites, die KKS GmbH im Kundenauftrag
erstellt, einen verlinkten Hinweis auf KKS GmbH einrichten. Ist der Kunde
hiermit nicht einverstanden, so kann er den Hinweis gegen einen Aufpreis von
250,00 Euro entfernen lassen.
§14 Datenschutz
(1) Definitionen
(1.1) In dieser Ziffer 14 und in Annex 1 haben nachstehende Begriffe die
folgende Bedeutung:
(1.1.1) „Verbundene Unternehmen“ bedeutet eine juristische Einheit, die
Eigentümer des Kunden oder von KKS GmbH ist oder über den Kunden oder KKS GmbH
Kontrolle ausübt, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Kunden oder von KKS
GmbH steht, oder die unter gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft mit
entweder dem Kunden oder KKS GmbH steht (wie der Kontext es zulässt), wobei
Kontrolle als direkte oder indirekte Befugnis/Macht definiert wird, die
Ausrichtung des Managements und die Geschäftspolitik dieser juristischen
Einheit zu bestimmen oder zu veranlassen, ob durch Eigentum an stimmberechtigten
Wertpapieren, vertraglich oder auf andere Weise;
(1.1.2) „Datenschutzgesetze“ bedeutet anwendbare Rechtsvorschriften, die
persönliche Daten von natürlichen Personen schützen, inklusive insbesondere der
nationalen Rechtvorschriften zur Umsetzung von Richtlinie 95/46/EC (und ab dem
25. Mai 2018 der DSGVO), nebst verbindlichen Leitlinien und Verhaltenskodizes,
die von den zuständigen Aufsichtsbehörden von Zeit zu Zeit herausgegeben
werden;
(1.1.3) „DSGVO“ bedeutet Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; und
(1.1.4) Die Begriffe „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „Betroffene
Person“, „personenbezogene Daten“, „Verletzung des Schutzes personenbezogener
Daten“ und „Verarbeitung/Verarbeiten“ haben die Bedeutung, die ihnen in den
Datenschutzgesetzen gegeben wird.
(2) Beschreibung der Verarbeitung personenbezogener Daten
(2.1) In Annex 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Parteien
ihr Verständnis hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die von KKS GmbH
gemäß dem Vertrag verarbeitet werden sollen, dargelegt.
(3) Datenverarbeitungsbestimmungen
(3.1) Im Rahmen der Erfüllung ihrer gegenseitigen Verpflichtungen aus dem
Vertrag haben beide Parteien ihre jeweiligen Verpflichtungen aus den
Datenschutzgesetzen einzuhalten.
(3.2) Soweit KKS GmbH personenbezogene Daten für den Kunden als
Auftragsverarbeiter verarbeitet, wird KKS GmbH:
(3.2.1) die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden
verarbeiten, um die Services zu erbringen,
(3.2.2) nur die Arten personenbezogener Daten verarbeiten, in Bezug auf die
Kategorien betroffener Personen, und in der Art und Weise die zur Erbringung
der Services erforderlich ist, wie in Annex 1 dargelegt, oder anderweitig
schriftlich von den Parteien vereinbart wurde,
(3.2.3) alle nach Artikel 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die
Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten,
(3.2.4) angemessene Schritte unternehmen, um die Zuverlässigkeit der
Mitarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben könnten, und die
vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten durch diese, zu
gewährleisten,
(3.2.5) generell ermächtigt, Dritten zu gestatten die personenbezogenen Daten
zu verarbeiten („Unter-Auftragsverarbeiter“), vorbehaltlich der Erfüllung der
in Artikel 28 (2) und (4) DSGVO festgelegten Bedingungen durch KKS GmbH,
(3.2.6) den Kunden unverzüglich über jede Mitteilung einer betroffenen Person
hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, oder über jede
andere Mitteilung (einschließlich von einer Aufsichtsbehörde), die sich auf die
Verpflichtungen einer Partei aus den Datenschutzgesetzen in Bezug auf
personenbezogene Daten bezieht, informieren,
(3.2.7) den Kunden unverzüglich über eine Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten informieren, wobei eine solche Benachrichtigung alle
Informationen enthält, die der Kunde vernünftigerweise benötigt, um seinen
Verpflichtungen aus den Datenschutzgesetzen nachzukommen,
(3.2.8) dem Kunden auf Anfrage mittels Korrespondenz alle erforderlichen
Informationen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise benötigt werden, um
die Einhaltung dieser Ziffer 14 nachzuweisen, und, wenn der Kunde noch
berechtigte Zweifel an der Einhaltung durch KKS GmbH hat, dem Kunden, nach
angemessener vorheriger Ankündigung und nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr
(außer im Falle eines begründeten Verdachts des Verstoßes gegen die
Bestimmungen dieser Ziffer 14 durch KKS GmbH), gestatten, die von KKS GmbH
bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzten Einrichtungen zu
inspizieren und zu prüfen, sowie alle von KKS GmbH in Bezug auf die
Verarbeitung unterhaltenen Aufzeichnungen, unter dem Vorbehalt, dass KKS GmbH
den Zugriff auf Aufzeichnungen die vertrauliche Informationen bezüglich anderer
Kunden von KKS GmbH enthalten, verweigern kann, und dass der Kunde die
angemessenen Kosten trägt, die KKS GmbH im Rahmen der Ermöglichung der Prüfung
entstanden sind,
(3.2.9) auf Anforderung des Kunden eine wirtschaftlich angemessene
Unterstützung bieten, in Bezug auf (i) jede nach Ziffer 14, 3.2.6 erhaltene
Mitteilung, sowie jede ähnliche Mitteilung, die der Kunde direkt erhalten hat;
und (ii) jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich
des Ergreifens geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach
Anweisung durch den Kunden, und
(3.2.10) die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Kündigung oder Ablauf
dieser Vereinbarung einstellen und, sofern der Kunde diese Option ausdrücklich
schriftlich ausübt, die personenbezogenen Daten auf Anforderung des Kunden
entweder zurückgeben oder sicher löschen.
(3.3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er, wenn er personenbezogene Daten an
KKS GmbH offenbart, in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen dazu befugt
ist, zum Zwecke, dass KKS GmbH diese personenbezogenen Daten für die Erbringung
der Dienstleistungen verarbeitet.
(4) Nutzung von de-identifizierten Daten
(4.1) Der Kunde erkennt an, dass KKS GmbH Daten von seiner Kundenbasis sammelt
und nutzt, um seine Produkte und Dienstleistungen für seine Kunden zu
verbessern, und diesbezügliche Forschung zu betreiben. KKS GmbH unternimmt
Schritte, um die für diese Zwecke verwendeten Kundendaten zu aggregieren oder
anderweitig zu de-identifizieren, und verarbeitet daher keine personenbezogenen
Daten wissentlich. Soweit jedoch solche Daten in einer bestimmten Jurisdiktion
als personenbezogene Daten gelten, ist KKS GmbH der Verantwortliche im Sinne
der Datenschutzgesetze.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Für die mit KKS GmbH auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende
Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Soweit die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenverkauf (UN-Kaufrecht) in Betracht
kommen, finden diese keine Anwendung.
(3) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit
nicht etwas anderes bestimmt ist, der Geschäftssitz von KKS GmbH.
(4) KKS GmbH ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Kunden
geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Die
Ankündigung einer solchen Vertragsübernahme erfolgt gegenüber dem Kunden mit
einer Frist von mindestens 4 Wochen in Textform. Eine auf diese Weise
angekündigte Vertragsübernahme gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht
rechtzeitig in Schriftform widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde durch KKS
GmbH besonders hingewiesen.
(5) Für einzelne Geschäftsbeziehungen, wie zum Beispiel Beratungen,
Anpassungsentwicklungen, White Label können neben diesen Geschäftsbedingungen
Sonderbedingungen gelten, die Abweichungen und/oder Ergänzungen zu diesen
allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Diese werden mit dem Kunden
gesondert schriftlich vereinbart und ersetzen im Falle von Abweichungen die
entsprechende Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen.
(6) Sollte eine Bestimmung des Vertrags zwischen KKS GmbH und dem Kunden
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige
Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung Gewollten wirtschaftlich am
nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer vertraglichen Lücke.
AGB ist gültig ab 01. Januar 2025.